Allgemeine Bedingungen für Aufträge für Lehrformate (LF) und tierärztliche Leistungen (TA) an Equiden

1.) Geltungsbereich: Für die Geschäftsbeziehung zwischen Adrian Heinen (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. 

Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2.) Haftung: Der Anbieter lehnt jegliche Haftung für Schäden an Teilnehmern, deren Eigentum, Dritten, Pferden und persönlicher Ausrüstung ab. Die Unfall- sowie Haftpflichtversicherung (mit Einbezug der Nutzung von Fremdpferden) ist Sache der Kursteilnehmer bzw. des Veranstalters / Kunden

3.) Anmeldung: Die Anmeldung zur Teilnahme eines Bedarfes erfolgt durch den Kunden vorzugsweise elektronisch durch Absendung des jeweiligen Anmeldeformulars oder schriftlich an den Anbieter. Der Kunde gibt mit absenden des Anmeldeformulars eine verbindliche Erklärung ab und erkennt die Teilnahmebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters als wesentlichen Vertragsbestandteil an.

a.) Nach Absenden des Anmeldeformulars erhält der Kunde unmittelbar eine Eingangsbestätigung des Anbieters per Email. In dieser werden alle Inhalte der Anmeldung des Kunden nochmals aufgeführt. Diese automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bedarfsanmeldung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme eines Auftrages dar. 

b.) Erst mit Abgabe einer Auftragsbestätigung durch den Anbieter kommt der Vertrag verbindlich zustande.

LF - Diese erfolgt nach Klärung der Termine und Details mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung spätestens nach schriftlicher Freigabe durch den Kunden.

TA - Die konkrete Terminvergabe / -absprache erfolgt i.d.R. ca. 1 Woche vor der Behandlung per Email. Durch die schriftliche Annahme eines Termin- /Angebotes durch den Kunden - auf einen Termin vor Ort und / oder mit Bestätigung durch den Anbieter kommt der Vertrag zustande.

4.) Leistung: Einzelheiten zu Art, Umfang, Zeitraum der Leistung eines Auftrages werden mit dem Kunden individuell und schriftlich vereinbart.

5.) TN-Nachweis LF - Der Kunde lässt sich dies von allen Teilnehmern ausdrücklich, nachweislich bestätigen (TN- Bedingungen). Die Kurs-Teilnehmer (TN)-Bedingungen jedem TN auszuhändigen und von diesen per Unterschrift zu bestätigen. Hierzu genügt eine entsprechend deklarierte Liste, in Maschinenschrift mit Namen Vornamen, Anschrift und Emailadresse eines jeden TN und dessen eigenhändigen Unterschrift.  Diese ist dem Anbieter im Original vor Veranstaltungsbeginn im Original auszuhändigen.

6.) Impfungen: Teilnehmende Pferde müssen frei von Krankheiten sein; spezielle Impfnachweise seitens des Anbieters sind nicht gefordert. Bezüglich Impfungen gelten jedoch grundsätzlich die Bedingungen des Veranstalters /  Veranstaltungsortes  / Anlagenbetreibers

7.) Sicherheit: Das Tragen eines Reithelmes wird empfohlen (für Kinder und Jugendliche bis 18 J. obligatorisch)! 

8.) Hengste & LF - Aus Sicherheitsgründen sind Hengste und rohe Pferde (Jungpferde) zu regulären Kursen nicht Jungpferde: zugelassen.

9.) Wetter:  Bestätigte Leistungen finden bei jeder Witterung statt. 

10.) Urheberrecht: Film- und Fotoaufnahmen während der Veranstaltung sind zur Wahrung von Persönlichkeits- und Verwertungsrechten nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des Instruktors sowie aller teilnehmenden Personen.

11.) Nebenkosten: Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ohne etwaige Nebenkosten wie Anlagen- und Boxenmiete sowie allfällige Kosten für die Anfahrt zum Behandlungsort. Diese Kosten werden erforderlichenfalls separat erhoben. Dem Anbieter entstehen keine Kosten für die zur Leistungserfüllung notwendigen, durch den Kunden bereitzustellenden Voraussetzungen wie z.B. Anlagennutzung, Boxenmiete oder allfällige Kosten für Verpflegung, Übernachtung, Mietpferde etc. diese werden ggf. vom Kunde übernommen.  

12.) Sonstiges: LF - Bei An-/Abreise des Anbieters mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus / Zug / Flug) erfolgen die damit verbundenen Transfers zum Kursort u. /o. Unterkunft durch den Veranstalter. 

13.) Bestätigung: Der Auftrag gilt durch den Anbieter als angenommen mit seiner schriftlicher Bestätigung u./o. Rechnungstellung per Email.

14.) Bezahlung: LF - 4  Wochen vor dem Leistungsbeginn / Veranstaltung wird eine 50%ige Abschlagzahlung auf das Basishonorar für den Buchungszeitraum fällig. Das volle Basishonorar / die zweite Zahlung ist spätestens 5 Werktage vor Kursbeginn zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt kostenneutral per Banküberweisung (SEPA) und wird vom Kunden fristgerecht eingehend auf das Geschäftskonto des Anbieters überwiesen

Für die eindeutige Zuordnung der Zahlung im Verwendungszweck bitte immer angeben: Art und Datum der Veranstaltung sowie den Namen des Kunden. Eine Endabrechnung ( zusätzliche TN, Zuschauer und / oder Leistungen) erfolgt erforderlichen Falles jeweils nach Veranstaltungsende in bar vor Ort, anhand der vollständigen Teilnehmerliste und Aufstellung des Kunden. 

TA - Es erfolgt eine Einzelabrechnung je Behandlung und nach Aufwand der tatsächlich erbrachten Leistung. Die Zahlung erfolgt vor Ort in bar.

15.) Annullierung: LF - Werden verbindlich gebuchte Aufträge / Zeiträume nicht bis spätestens 4 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag schriftlich annulliert, werden für Stornierungen

bis 3 Wochen vor dem  ersten Kurstag 30%, 

bis 14 Tage vor dem  ersten Kurstag mit 50% 

13 – 0 Tage vor dem ersten Kurstag mit 100% der gestellten Honorarsätze

zuzüglich bereits angefallener Spesen (z.B. Flugkosten) berechnet. (Eine Rücktrittversicherung wird empfohlen.

TA – Anmeldungen zu denen noch keine bestätigte Terminierung erfolgt ist, können, schriftlich (Post, Email), kostenfrei storniert werden.

Werden verbindliche gestellte Aufträge oder Termine nach erfolgter u. bestätigter Terminierung annulliert, werden für die mit der Stornierung verbundenen Aufwendungen und Ausfälle dem Auftraggeber wie folgt fällig gestellt:

bis 10 Werktage vor dem vereinbarten Termin: 90,00 CHF
bis 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin: 150,00 CHF
ab 4 Werktage vor dem vereinbarten Termin: 180,00 CHF

16.) Ausfall: Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) vom Anbieter zum vereinbarten Zeitpunkt ganz oder teilweise nicht ausgeführt werden und es wird kein passender Alternativtermin gefunden, wird der Auftrag einvernehmlich und für beide Parteien kostenlos annulliert. Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend an den Kunden zurückerstattet

TA - Eine Terminvergabe im Rahmen einer Auslandstour kann u.U. nur erfolgen, wenn ausreichend gültige Anmeldungen für Behandlungen vorliegen die eine wirtschaftliche Planung zulassen. 

Der Anbieter behält sich vor, Behandlungstermine einer Tour wegen zu geringem Rücklauf zu ändern, zu verlegen oder abzusagen. Im diesem Fall wird der Anbieter so früh wie möglich informieren, damit ggf. eine Alternative gefunden werden kann.

17.) Änderungen: Abweichungen / Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen der Zustimmung des Anbieters und müssen im Vorwege mit dem Anbieter abgestimmt sein und sind mit Auftragserteilung schriftlich zu formulieren. 

18.) Schlussbestimmungen

(a) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters.

(c ) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

© Adrian Heinen, Dezember 2019